Zeit für den spanischen Lohnsteuerjahresausgleich

LAS PALMAS / KANAREN / SPANIEN (07.06.2011): Renta nennt man im Spanischen das Formular, das am ehesten mit dem deutschen Lohnsteuerjahresausgleich verglichen werden kann. Sie wird in einem feststehenden Zeitraum, nämlich vom 3. Mai bis 30. Juni eingereicht. Wer die eventuell anfallenden Nachzahlungen vom Konto abbuchen lässt, muss bis zum 27. Juni deklariert haben. Bei einem Einkommen von über 22.000 Euro ist die Erklärung Pflicht und muss abgegeben werden.

 Ebenso bei einer Rente von mehr als 11.200 Euro, sofern sie nicht in einem anderen Land veranschlagt wird. Außerdem müssen Zinsgewinne von über 1.600 Euro oder Einkünfte aus Zweitwohnungen, wenn diese 1.000 Euro übersteigen, angegeben werden.

Wer ein geringeres Einkommen hat, kann die Erklärung freiwillig abgeben und erhält, wenn er Glück hat, vom Fiskus noch ein paar Euro Urlaubsgeld zurück. Es lohnt sich auf jeden Fall, diese Möglichkeit von einem Steuerberater durchrechnen zu lassen.

Wie in Deutschland, gibt es  auch in Spanien einige Posten, die man absetzen kann. Wer weniger als 24.020 Euro im vergangenen Jahr verdient hat, kann zum Beispiel seinen Mietvertrag mit einreichen, der dann angerechnet wird. Auch Belastungen aus Hypotheken werden anerkannt. Außerdem werden eine private Rentenvorsorge, Zugewinne einer Ehegemeinschaft nach dem Vorsorgeplan (Plan prever) berücksichtigt. Selbständige können die Kosten für das  Studium der Kinder auf einer anderen Insel mit anrechnen lassen. Allerdings nur dann, wenn sie nachweisen können, dass der Studiengang auf der eigenen Insel nicht angeboten wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein tinerfenischer Jugendlicher Veterinärmedizin, Architektur oder Übersetzung studiert, denn diese Studiengänge werden nur auf Gran Canaria angeboten.

Absetzbar sind auch Spenden an gemeinnützige Vereine oder die Unterstützung von Familienmitglieder, zum Beispiel bei Behinderungen. Dabei staffelt sich die Höhe der Anrechnung abhängig davon, ob man noch im Arbeitsleben steht oder bereits in Rente ist. Ab einem Alter von 75 Jahren wird der Höchstbetrag zugrunde gelegt. Ebenso berücksichtigt werden Unterhaltszahlungen an Kinder, sofern ein Betrag gerichtlich festgelegt wurde. Wer als Elternteil dem anderen Elternteil freiwillig mehr bezahlt, kann diese Differenz allerdings nicht geltend machen.

Generell werden Kinder bei der Erklärung mit einem Freibetrag berücksichtigt. Dieser beläuft sich auf 1.836 Euro für das erste, 2.040 Euro für das zweite, 3.672 Euro für das dritte und 4.182 Euro für jedes weitere Kind. Dies gilt, solange der Nachwuchs in der Ausbildung ist, bis zu einem maximalen Lebensalter von 25 Jahren. Sind die Kinder unter drei Jahre alt sind die Freibeträge sogar noch höher, und es können Betreuungskosten von Tagesstätten angegeben werden.

Wer nun vor der Aufgabe steht, die Renta einzureichen kann sich zwar theoretisch selbst an das Ausfüllen der Formulare wagen, empfehlenswerter ist es jedoch, dies in die Hände eines Steuerberaters zu geben. In der Regel lohnt sich die Investition, die je nach Aufwand mit circa 30 bis 90 Euro berechnet wird, und man erspart sich eine Menge Kopfzerbrechen. Vor allem, wenn es im Nachhinein Unklarheiten gibt, steht der beauftragte Profi seinem Klienten in der Auseinandersetzung zur Seite und sorgt für Klärung. Wer Glück hat, bekommt am Ende noch ein willkommenes Taschengeld vom Fiskus zurück.

Vor dem Gang zum Steuerberater sollte man die nötigen Unterlagen zusammensuchen. Dazu gehören der Nachweis des Einkommens vom Arbeitgeber oder der Rentenbescheid, der Mietvertrag oder ein Beleg der Hypothek, Grundsteuerbescheid (Certificado IVI) bei Hausbesitzern sowie ein Zertifikat der Bank über jedes bestehende Konto (Certificado IRPF).
Aufgepasst: Auch nicht residente Ausländer müssen, sofern sie steuerpflichtig sind, ihrer Pflicht fristgerecht nachkommen. Ist man selbst nicht auf der Insel, muss man laut Paragraph 47 des Steuergesetzes, für einen Vertreter sorgen. In der Regel ist dies ein Steuerbüro, das sich um alle fälligen Steuerangelegenheiten kümmert.

Diese Infos stammen vom Steuerbüro A-Z, La Cupula Center, Local 108, Puerto de la Cruz, Tel. 922 37 07 75

Quelle Kanarenexpress



07.06.11 07:00

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